Kinder- und Jugendschutzkonzept
SV Leubsdorf 1925 e.V.
Stand: 19.02.2026
§1 Präambel
Der SV Leubsdorf 1925 e.V. übernimmt Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Der Verein versteht sich als sicherer Ort für sportliche, soziale und persönliche Entwicklung. Dieses Schutzkonzept dient der Prävention von Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen sowie dem klaren Handeln im Verdachtsfall.
§2 Risikoanalyse
Der Verein führt regelmäßig eine vereinsinterne Risikoanalyse durch. Dabei werden insbesondere betrachtet:
- Trainingssituationen (z.B. Einzeltraining, Aufsichtspflicht)
- Umkleide- und Duschsituationen
- Vereinsfahrten und Turniere mit Übernachtung
- Digitale Kommunikation (WhatsApp, Social Media)
- Foto- und Videoaufnahmen
- Bauliche Gegebenheiten (Einsehbarkeit von Räumen)
Die Risikoanalyse wird mindestens alle zwei Jahre oder bei strukturellen Veränderungen überprüft.
§3 Vereinsverantwortlicher (Vorstandsebene)
Der Vorstand benennt ein Vorstandsmitglied als Verantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz. Dieser koordiniert die Umsetzung des Schutzkonzeptes, organisiert Schulungen und überprüft die Einhaltung der Maßnahmen.
§4 Unabhängiger Ansprechpartner
Zusätzlich benennt der Verein eine geschulte Ansprechperson außerhalb des geschäftsführenden Vorstandes. Diese nimmt Hinweise vertraulich entgegen, dokumentiert Sachverhalte sachlich und stimmt weitere Schritte mit dem Vereinsverantwortlichen ab. Bei Bedarf erfolgt die Weitervermittlung an externe Fachstellen (z.B. Jugendamt, Verband).
§5 Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Alle Trainer, Betreuer und Mitarbeitenden verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung folgender Grundsätze:
- Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Kindern und Jugendlichen.
- Klare professionelle Nähe-Distanz-Regelung.
- Keine Einzeltrainings in abgeschlossenen, nicht einsehbaren Räumen.
- Transparente Kommunikation; keine privaten Einzelchats mit Minderjährigen.
- Keine gemeinsamen Übernachtungen von Trainern und Kindern in einem Raum.
- Eingreifen bei beobachteten Grenzverletzungen.
§6 Erweitertes Führungszeugnis (§72a SGB VIII)
Alle Trainer, Betreuer und Begleitpersonen bei Vereinsfahrten legen vor Tätigkeitsbeginn ein erweitertes Führungszeugnis vor. Ohne Vorlage ist kein Einsatz im Jugendbereich möglich. Die Einsichtnahme erfolgt datenschutzkonform; eine erneute Vorlage wird alle fünf Jahre verlangt.
§7 Schulungen und Sensibilisierung
Der Verein führt regelmäßige Informationsveranstaltungen für Trainer und Betreuer durch, einschließlich einer Sensibilisierung zu Grenzverletzungen, Prävention und richtigem Verhalten im Verdachtsfall.
§8 Interventionsleitlinien im Krisenfall
Im Verdachtsfall gelten folgende Grundsätze:
- Ruhe bewahren und keine vorschnellen Beschuldigungen.
- Sachliche Dokumentation von Beobachtungen oder Aussagen.
- Information des Ansprechpartners.
- Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen.
- Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf.
- Schutz des betroffenen Kindes hat oberste Priorität.
§9 Kommunikation
Das Schutzkonzept wird auf der Vereinswebsite veröffentlicht, bei Elternabenden vorgestellt, auf der Jahreshauptversammlung berichtet und im Vereinsheim ausgehängt.
§10 Inkrafttreten
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstandes in Kraft. Alle im Jugendbereich tätigen Personen werden schriftlich zur Einhaltung verpflichtet.